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eNoVA ab Oktober 2026: Das ändert sich im notariellen Vollzug

Der Vollzug von Immobiliengeschäften wird digital. Mit dem Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare – kurz eNoVA-Gesetz – werden bislang häufig papierbasierte Abläufe schrittweise durch elektronische Verfahren ersetzt.
Für Notariate bedeutet das neue Anforderungen an ihre Vollzugsprozesse. Gleichzeitig bietet die Umstellung die Chance, Medienbrüche und mehrfache Datenerfassungen zu reduzieren. NOAH wird dafür direkt an das eNoVA-Modul von XNP angebunden und unterstützt so einen durchgängigen digitalen Vollzug.
Was ist eNoVA?
eNoVA steht für „elektronischer Notar-Verwaltungs-Austausch“. Ziel ist die Digitalisierung des Informations- und Dokumentenaustauschs zwischen Notariaten, Gerichten, Behörden und weiteren öffentlichen Stellen beim Vollzug notarieller Geschäfte.
Neben Dokumenten werden künftig strukturierte Fachdaten elektronisch übermittelt, die automatisiert weiterverarbeitet werden können. Dafür kommen standardisierte XML-Datensätze auf Basis des XJustiz-Standards zum Einsatz.
Das soll insbesondere Medienbrüche vermeiden, mehrfache Datenerfassungen reduzieren, Fehlerquellen minimieren und den Vollzug beschleunigen.
Wann wird eNoVA für Notariate verpflichtend?
Die elektronische Kommunikation wird stufenweise verpflichtend eingeführt.
Ab dem 1. Oktober 2026 betrifft die erste Ausbaustufe insbesondere:
- Veräußerungsanzeigen
- gerichtliche Genehmigungen
Ab dem 1. Januar 2027 folgen weitere Behördenvorgänge, insbesondere Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB), Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) und Grundstücksverkehrsordnung (GVO) sowie Mitteilungen an Gutachterausschüsse.
Dazu gehören beispielsweise Vorkaufsrechtsanfragen, Negativzeugnisse, Genehmigungen in Sanierungsgebieten und weitere behördliche Zustimmungen.
Was ändert sich mit eNoVA im Notariatsalltag?
Mit eNoVA genügt bei den betroffenen Verfahren künftig nicht mehr allein die Übermittlung von Dokumenten. Zusätzlich müssen strukturierte Verfahrensdaten bereitgestellt und elektronisch übertragen werden.
Damit verändern sich etablierte Vollzugsabläufe. Besonders wichtig wird deshalb, vorhandene Daten möglichst ohne erneute manuelle Eingabe für die verschiedenen Verfahren nutzen zu können.
Für Notariate betrifft die Umstellung damit nicht nur die technische Kommunikation mit Behörden und Gerichten, sondern auch die Organisation ihrer internen Vollzugsprozesse.
Wie können sich Notariate auf eNoVA vorbereiten?
Mit Blick auf die ersten verpflichtenden Verfahren ab Oktober 2026 sollten Notariate frühzeitig prüfen, welche bestehenden Vollzugsabläufe von der Umstellung betroffen sind und wie die erforderlichen strukturierten Daten künftig bereitgestellt werden.
Dabei geht es nicht nur um die technische Anbindung. Auch bisherige Prozesse müssen auf die neuen elektronischen Verfahren ausgerichtet werden.
Wie unterstützt NOAH den digitalen Vollzug mit eNoVA?
eNoVA bringt neue Anforderungen an die elektronische Übermittlung strukturierter Daten mit sich. Viele der dafür benötigten Informationen sind jedoch bereits im notariellen Vorgang vorhanden. Genau hier setzt die eNoVA-Integration von NOAH an.
NOAH wird direkt an das eNoVA-Modul von XNP angebunden. Bereits im Vorgang vorhandene Informationen können damit für die eNoVA-Kommunikation genutzt werden, beispielsweise:
- Beteiligten- und Grundstücksdaten
- Grundbuchinformationen
- Vollzugsdaten
- Dokumente
- Genehmigungsinformationen
Der zentrale Gedanke: Daten einmal erfassen und mehrfach nutzen. Mit nur einem Klick werden die in NOAH vorhandenen Daten an eNoVA übergeben. Eine erneute Eingabe oder manuelle Übertragung entfällt. Das reduziert Doppelarbeit und Fehlerquellen und schafft eine einheitliche Datenbasis für den digitalen Vollzug.
Praxisbeispiel: Veräußerungsanzeige mit eNoVA
Bei einer Veräußerungsanzeige werden unter anderem Angaben zu Erwerbern und Veräußerern, zum Objekt, zur Urkunde und zum Vertrag benötigt.
Mit eNoVA werden diese Informationen als strukturierter Datensatz elektronisch bereitgestellt. Sind die erforderlichen Angaben bereits im NOAH-Vorgang vorhanden, können sie für diesen Prozess genutzt werden, anstatt dieselben Informationen erneut zu erfassen.
So wird aus einer neuen gesetzlichen Anforderung zugleich die Möglichkeit, den Vollzugsprozess stärker zu digitalisieren und Medienbrüche zu reduzieren.
Fazit: eNoVA frühzeitig in die Vollzugsprozesse integrieren
Mit dem Start der ersten verpflichtenden Verfahren ab Oktober 2026 sollten sich Notariate frühzeitig mit den neuen Anforderungen und den Auswirkungen auf ihre Vollzugsprozesse beschäftigen.
NOAH unterstützt die Umstellung durch die direkte Anbindung an das eNoVA-Modul von XNP und die Nutzung bereits vorhandener Vorgangsdaten. Das reduziert manuelle Arbeitsschritte und erleichtert die Integration der neuen elektronischen Verfahren in den Notariatsalltag.
Lernen Sie NOAH in unserer unverbindlichen Online-Präsentation „NOAH in 90 Minuten“ kennen.
Häufige Fragen zu eNoVA
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