Whistleblower/ Hinweisgeber

Bei Westernacher fördern wir eine Kultur der Integrität und Transparenz. Die mit uns im beruflichen Kontext Verbundenen sollen sich sicher fühlen, das Richtige tun zu können. Ein Teil davon ist, Anliegen anbringen zu können. Falls Sie Verhalten erleben oder davon hören, welches im Widerspruch zu unserer Unternehmenskultur oder unseren Verhaltenskodizes steht oder gar mit gesetzlichen Vorgaben nicht in Einklang stehen könnte, möchten wir, dass Sie es melden, damit angemessen darauf reagiert werden kann.

Dies betrifft unter anderem folgende (potenziellen) Verstöße:

  • Rechtswidrige Handlungen und Unterlassungen, welche mit einer Strafe oder Geldbuße bedroht sind (Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten)
  • Menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten
  • Verstöße gegen unternehmensinterne Richtlinien

 

Meldestelle & Meldekanäle:

Wir haben uns entschieden, eine unternehmensübergreifende interne Meldestelle einzurichten und halten dafür zwei verschiedene Meldekanäle bereit.

Es steht Ihnen frei, sich anonym oder unter einem Pseudonym an eine oder beide unserer Vertrauenspersonen (Case Manager) zu wenden. Doch auch wenn Sie sich namentlich an die Meldestelle wenden, wird ihre Identität (ohne Ihre Einwilligung) nicht offengelegt werden – nicht gegenüber Dritten und auch nicht gegenüber Kollegen oder der Geschäftsführung.

Die Meldestelle wird eingehende Meldungen nach dem Vier-Augen-Prinzip bearbeiten und verfügen die beiden Vertrauenspersonen (Case Manager) über die notwenigen Befugnisse, die Aufgaben der internen Meldestelle wahrzunehmen und weisungsunabhängig Folgemaßnahmen zu ergreifen.

Bei den Vertrauenspersonen (Case Manager) handelt es sich um:

Florian Daniel
Legal Counsel & Datenschutzkoordinator der Westernacher Solutions GmbH
Telefonnummer: +49 (0) 30 / 58 58 122 77

und

Mathias Vogel
Datenschutzbeauftragter der Westernacher Business Management Consulting GmbH
Telefonnummer: +49 (0) 671 / 20 27 20 41

E-Mail-Adresse der Meldestelle: whistleblower@westernacher.com

Auf dieses E-Mail-Postfach greifen beide Vertrauenspersonen (Case Manager) zu.

 

Bitte beachten Sie auch nachfolgende Informationen:

Hinweis:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

 

Geschützter Personenkreis:

Hinweisgeber, u.a. Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Anteilseigner, Mitarbeiter von Lieferanten, Kunden und Bewerber.

Zum geschützten Personenkreis zählen ferner potenzielle Zeugen und weitere unterstützende Personen, wie Kollegen der hinweisgebenden Person.

 

Absolute Vertraulichkeit:

Sie können sich auf unsere absolute Vertraulichkeit verlassen! Keinesfalls haben Sie als hinweisgebende Person berufliche Konsequenzen zu befürchten oder erleiden Sie sonstige Nachteile, wenn Sie sich an unsere Meldestelle mit einem Hinweis wenden.

Wir haben technisch und organisatorisch sichergestellt, dass mit Ausnahme der ernannten Vertrauenspersonen (Case Manager) niemand auf die geschützten Informationen zugreift und diese absolut vertraulich behandelt werden. Selbst die Geschäftsleitung wird die Identität der Personen, die dem geschützten Personenkreis angehören, nicht erfahren.

 

Anforderungen an den Verdachtsgrad:

Informationen über Verstöße, die den begründeten Verdacht oder Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße sowie über Versuche der Verschleierung solcher Verstöße, die im beruflichen Umfeld stehen und die bereits begangen wurden oder wahrscheinlich erfolgen werden.

Die Anforderungen an die Begründetheit der Verdachtsmomente sind gering.

Bitte beachten Sie jedoch:
Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

 

Gesetzestexte:

Hinweisgeberschutzgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/

Richtlinie (EU) 2019/1937 („Whistleblower-Richtline“):

http://data.europa.eu/eli/dir/2019/1937/oj

Externe Meldestelle des Bundes:

Selbstverständlich steht es Ihnen auch frei, sich mit Ihrem Anliegen an eine externe Meldestelle zu wenden.

Der Bund hat über das Bundesamt für Justiz (BfJ) eine externe Meldestelle eingerichtet, die Sie über folgenden Link erreichen:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html